Kircheneintritt

wiedereintrittSo geht es

Sie sind getauft und nicht mehr Mitglied einer Kirche.

Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie einen Taufschein mit sowie eine Erklärung über ihren früheren Kirchenaustritt.

Wir heißen Sie herzlich willkommen

Sie erklären schriftlich Ihren Eintritt. Nach Wunsch haben Sie Gelegenheit zu einem ausführlichen Gespräch.

Mit der Bestätigung der Pfarrerin/des Pfarrers oder einer/s Beauftragten der evangelischen Kirche ist der Wiedereintritt vollzogen.

Was sich mit dem Kircheneintritt verbindet

Die Kirche begleitet Sie in wichtigen Situationen Ihres Lebens – etwa bei der Taufe Ihres Kindes, bei der kirchlichen Hochzeit oder einer Bestattung.

Sie können Patin oder Pate werden.

Sie können an Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen und auch selbst für ein Amt kandidieren.

Sie zahlen Kirchensteuer, wenn Sie über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen.

Als Kirchenmitglied gehören Sie einer Kirchengemeinde an sowie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Glauben braucht lebendige Gemeinschaft

In der Kirche erfahren Menschen, dass das Leben einen Sinn hat:

In Gottesdiensten, bei Festen und an Feiertagen, in der Begleitung bei Krisen und im Engagement für christliche Werte.

Kirchen unterhalten Kindergärten, Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime, sie helfen Notleidenden und kümmern sich um Randgruppen der Gesellschaft.

Sie wollen wieder eintreten? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Rufen Sie bei Ihrer Kirchengemeinde am Wohnort an oder nehmen Sie Kontakt zur Wiedereintrittsstelle der Evangelischen Kirche auf.

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