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Eintreten für die Menschenrechte |
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Zum Christentum konvertiertem Iraner droht Entzug der Duldung
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Bedenkliche Gesichter in der
Ringkirche: v.l.: Pfarrer Andreas Lipsch, Pfarrer Sunny Panitz, Mohamad H.
Varasteh, Rechtsanwalt Stephen Marquardt, Ines Welges und Verena Walther, Foto:EKHN/Töpelmann
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Wiesbaden, 9. Dezember 2009. „Bitte Eintreten für Menschenrechte“ stand am Eingang der Reformatorenhalle der Wiesbadener Ringkirche zu lesen. Wie das in der Landeshauptstadt geht, konnten die Besucher bei einem Forumsgespräch „Am Wendepunkt“ von Amnesty International (AI) erfahren. Der Iran gehört zu den Staaten, in denen die Menschenrechte systematisch missachtet werden, über Jahrzehnte wurde die Religionsfreiheit verletzt, Frauen unterdrückt, Zensur ausgeübt und Minderheiten schikaniert. Durch die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte sind zahlreiche Iraner aus dem Land geflohen. Einen von ihnen stellte Ringkirchenpfarrer Dr. Sunny Panitz vor: Mohamad Hossein Varasteh ist im Laufe seines Aufenthaltes zum Christentum konvertiert, hat die deutsche Sprache gelernt und ist Mitglied der Gemeinde am 1. Ring.
In den letzten Kirchenvorstand wurde er gar berufen. Jetzt droht ihm der Entzug der Duldung des Aufenthalts in Deutschland. Sechseinhalb Jahre ist der Mann, der noch einen hier lebenden Bruder hat, in Hessen. „Zum Kirchesein gehört es, Partei zu ergreifen“, bekennt Panitz. Denn der Heiland sei auch als Immigrant auf die Welt gekommen. Aus dem Iran ist Varasteh wegen einer verbotenen Beziehung zu einer verheirateten Frau geflohen, ihm hätte die Todesstrafe gedroht. Nur durch einen wohl gesonnenen Passbeamten sei ihm die Flucht schließlich gelungen. Mit der Machtübernahme der Mullahs 1979 habe sich die politische Lage im Iran extrem verschärft.
Andere Religionen außer dem Islam dürften ihre Gotteshäuser kaum mehr öffnen, berichtete die Wiesbadener Leibnizgymnasiastin Verena Walther, die sich bei Amnesty engagiert. Amnesty arbeite weltweit mit einer effektiven Waffe, dem politischen Druck. „Urgent actions“ – dringliche Aktionen, das sieht Walther auch bei Varasteh als Möglichkeit. Ines Welge vom Flüchtlingsrat Wiesbaden hat mittlerweile für einen Rechtsbeistand für den 43-Jährigen gesorgt. Der Anwalt Stephen Marquardt setzt auf die im Grundgesetzt garantierte Glaubensfreiheit. Die Gerichte hierzulande prüften vor einer Abschiebung dennoch in jedem einzelnen Fall die Asylgründe (Einzelfallprüfung). Ausschlaggebend sei, welche Gefährdung im Iran sich bei einer Rückführung des Flüchtlings ergebe. Beurteilt werde auch, ob das „religiöse Existenzminimum“ im persischen Staat gefährdet sei, Varasteh also seinen Glauben trotz Einschränkungen leben könne. Nur bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben besteht ein Abschiebeschutz, erläutert der Jurist. Die jetzige Duldung läuft nur noch einige Wochen. Wie es jetzt weitergeht, stand als Frage im Kirchenraum. Der Interkulturelle Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Pfarrer Andreas Lipsch, sah vor allem rechtliche Aspekte zwischen Staat und Kirche tangiert. Der Staat dürfe sich nicht zum Richter über einen Glaubensübertritt machen. Asylsuchende, die wie Varasteh getauft wurden, seien aber auch eine Verpflichtung für Christen. „Es kommt darauf an, dass die Kirchengemeinden, solche Menschen in ihre Mitte nehmen“, sagte er zum Schluss. Ein Hoffnungsschimmer gibt es immerhin: Welge will für den Iraner deutlich machen, dass er nicht nur die Sprache erlernt hat, sondern auch verantwortlich in der Ringkirchengemeinde mitarbeitet.
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